Anderweitiger Unterricht
Anderweitiger Unterricht
In enger Kooperation mit den Durchgangsklassen und unter deren Leitung findet bei Kindern und Jugendlichen, denen es aus bestimmten Gründen nicht möglich ist, am Unterricht der Schule teilzunehmen, ‘Anderweitiger Unterricht’ statt. Dieser kann sowohl in den Durchgangsklassen als auch in der Gruppe/Außenstelle stattfinden, d.h. ‘die Schule kommt zum Kind’. Der jeweilige Unterricht wird durch ausgebildete Lehrkräfte erteilt. Beim Anderweitigen Unterricht handelt es sich um eine Sonderbeschulungsmaßnahme, die sehr differenziert angeboten wird. Grundlage für den Anderweitigen Unterricht bildet § 21 SchulG für Schleswig-Holstein.
Diese Sonderform der Beschulung wird über einen vereinbarten Kostensatz gesondert in Rechnung gestellt.